
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
J2B – Interior · Gestaltung · Dekoration · Events
Stand: 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote von J2B [vollständige Firmenbezeichnung, Rechtsform, Anschrift], nachfolgend „J2B“ genannt.
Das Leistungsangebot von J2B umfasst insbesondere Interior Design, Raum- und Gestaltungskonzepte, Dekoration, Farb-, Material-, Licht- und Textilkonzepte, Möbel- und Produktauswahl, individuelle Anfertigungen, künstlerische Wandgestaltung, Fotografie, Gestaltung von Außenbereichen und Gärten, Styling, Projektbegleitung sowie die Konzeption und Umsetzung von Veranstaltungen und Inszenierungen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen J2B und dem Auftraggeber.
Bei Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Bestimmungen ungeachtet dieser AGB.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote von J2B sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebotes oder durch tatsächlichen Beginn der vereinbarten Arbeiten mit Zustimmung des Auftraggebers zustande.
Grundlage des jeweiligen Auftrages sind das Angebot, die darin enthaltene Leistungsbeschreibung, allfällige Pläne und Konzepte sowie diese AGB.
Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs können zusätzliche Kosten verursachen und werden gesondert verrechnet.
3. Beratung, Entwurf und Gestaltung
J2B entwickelt Gestaltungskonzepte individuell nach den Anforderungen, Wünschen, räumlichen Voraussetzungen und dem vereinbarten Budget des Auftraggebers.
Entwürfe, Visualisierungen, Materialmuster, Farbkonzepte und Darstellungen dienen der Vermittlung der gestalterischen Idee. Geringfügige Abweichungen zwischen Darstellung, Muster und tatsächlicher Ausführung können insbesondere aufgrund von Lichtverhältnissen, Bildschirmdarstellungen, Materialeigenschaften, handwerklicher Fertigung und natürlichen Materialien auftreten.
Kreative und gestalterische Entscheidungen sind teilweise subjektiver Natur. Ein bestimmtes ästhetisches Empfinden oder eine bestimmte Wirkung kann daher nur geschuldet sein, wenn diese ausdrücklich als konkrete Beschaffenheit vereinbart wurde.
4. Bestehende Bausubstanz und Bestandsobjekte
Ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit von J2B kann die Weiterverwendung, Aufarbeitung oder Integration bestehender Möbel, Materialien, Oberflächen und Bauteile sein.
Bei Arbeiten an bestehenden oder älteren Objekten können erst während der Bearbeitung Eigenschaften, Schäden oder konstruktive Besonderheiten sichtbar werden, die zuvor nicht erkennbar waren.
Hieraus erforderliche zusätzliche Arbeiten oder Änderungen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt und können gesondert verrechnet werden.
5. Individuelle Anfertigungen und Einzelstücke
J2B entwickelt und fertigt je nach Auftrag individuelle Möbel, Dekorationselemente, Wandgestaltungen, Objekte und sonstige Einzelanfertigungen oder lässt diese durch geeignete Fachbetriebe herstellen.
Bei handgefertigten Einzelstücken sowie bei Naturmaterialien stellen geringfügige Unterschiede in Farbe, Struktur, Oberfläche, Maserung oder handwerklicher Ausführung grundsätzlich keinen Mangel dar, soweit sie material- oder herstellungsbedingt und zumutbar sind.
Änderungswünsche nach Freigabe einer Anfertigung können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen.
6. Fremdleistungen und Fachunternehmen
J2B kann zur Durchführung eines Projektes externe Handwerker, Lieferanten, Künstler, Produzenten oder sonstige Fachunternehmen empfehlen oder – sofern entsprechend vereinbart – mit deren Koordination beauftragt werden.
Ob J2B selbst Vertragspartner für eine Fremdleistung wird oder lediglich die Vermittlung bzw. Koordination übernimmt, richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelauftrag.
Wird ein Vertrag unmittelbar zwischen Auftraggeber und einem Drittunternehmen geschlossen, gelten für dessen Leistungen die jeweiligen Vertragsbedingungen des Drittunternehmens.
7. Preise und Zusatzleistungen
Sämtliche Preise verstehen sich entsprechend der jeweiligen Angebotsangabe inklusive oder zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Leistungen werden zusätzlich verrechnet.
Hierzu können insbesondere gehören:
-
zusätzliche Besprechungen und Planungsleistungen,
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nachträgliche Änderungswünsche,
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zusätzliche Entwürfe und Visualisierungen,
-
Fahrt- und Reisekosten,
-
übernachtungen
-
Transport- und Lieferkosten,
-
Montage- und Handwerkerleistungen,
-
Material- und Warenbeschaffung,
-
Lagerung,
-
Expressbestellungen sowie
-
Leistungen aufgrund nachträglicher Änderungen des Projektes.
Vorhersehbare wesentliche Mehrkosten werden nach Möglichkeit vor ihrer Entstehung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
8. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
J2B ist berechtigt, insbesondere bei größeren Projekten, Materialbestellungen und individuellen Anfertigungen angemessene Anzahlungen bzw. Teilzahlungen nach Projektfortschritt zu vereinbaren.
Materialien, Möbel und individuelle Anfertigungen können von einer vorherigen Anzahlung abhängig gemacht werden.
Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
9. Termine und Lieferzeiten
Von J2B angegebene Termine und Lieferzeiten sind nur dann verbindliche Fixtermine, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Verzögerungen aufgrund nicht rechtzeitig verfügbarer Materialien, Lieferverzögerungen von Herstellern, höherer Gewalt oder anderer von J2B nicht zu vertretender Umstände können zu einer entsprechenden Verschiebung des Projektablaufs führen.
J2B informiert den Auftraggeber über wesentliche bekannte Verzögerungen möglichst zeitnah.
Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
10. Änderungen durch den Auftraggeber
Änderungen nach erfolgter Freigabe eines Konzeptes, Entwurfes, einer Bestellung oder einer Produktion gelten als zusätzliche Leistung, sofern sie nicht zur Erfüllung der ursprünglich vereinbarten Leistung erforderlich sind.
Bereits bestellte, angefertigte oder speziell für den Auftraggeber beschaffte Waren und Materialien können nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bzw. der Rücknahmebedingungen des jeweiligen Lieferanten geändert oder retourniert werden.
Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber, sofern die Änderung von ihm veranlasst wurde.
11. Stornierung von Projekten
Wird ein Auftrag vom Auftraggeber nach Vertragsabschluss beendet oder reduziert, sind sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß erbrachten Leistungen sowie bereits ausgelöste und nicht mehr vermeidbare Fremd-, Material-, Produktions- und Bestellkosten zu bezahlen.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Für Verbraucher gelten zusätzlich die zwingenden gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.
12. Urheberrecht und Nutzung von Entwürfen
Sämtliche von J2B erstellten Entwürfe, Zeichnungen, Gestaltungskonzepte, Visualisierungen, Fotografien, Pläne, Präsentationen und sonstigen kreativen Arbeiten bleiben – soweit gesetzlich geschützt – geistiges Eigentum der jeweiligen Urheber.
Die Übergabe oder Bezahlung eines Entwurfes bedeutet nicht automatisch die Übertragung sämtlicher Nutzungs- oder Verwertungsrechte.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veränderung oder Umsetzung durch Dritte ist nur im Umfang der ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte zulässig.
13. Fotografien und Projektreferenzen
J2B dokumentiert abgeschlossene Projekte gegebenenfalls fotografisch.
Eine Veröffentlichung von Bildern, auf denen Auftraggeber oder andere Personen erkennbar sind oder durch die berechtigte Interessen des Auftraggebers berührt werden, erfolgt nur im Rahmen der hierfür erforderlichen Einwilligungen bzw. gesetzlichen Berechtigungen.
Die Verwendung von Projektaufnahmen für Website, Social Media, Portfolio, Präsentationen oder andere Referenzzwecke kann gesondert mit dem Auftraggeber vereinbart werden.
14. Gewährleistung
Für die von J2B erbrachten Leistungen gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen, damit J2B Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls Behebung erhält.
Gegenüber Verbrauchern werden gesetzlich zwingende Gewährleistungsrechte durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Für Waren und Leistungen Dritter gelten zusätzlich die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und – soweit unmittelbar zwischen Auftraggeber und Drittem vereinbart – die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
15. Haftung
J2B haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, gelten gegenüber Unternehmern vereinbarte Haftungsbeschränkungen gemäß dem jeweiligen Einzelvertrag.
Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
J2B haftet nicht für Leistungen von Drittunternehmen, mit denen der Auftraggeber unmittelbar einen eigenen Vertrag abgeschlossen hat, soweit J2B für deren Verhalten nicht gesetzlich einzustehen hat.
16. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt J2B alle für die Durchführung des Projektes erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Dazu gehören insbesondere relevante Maße, Pläne, technische Informationen, behördliche Vorgaben sowie Informationen über vorhandene Installationen und bauliche Besonderheiten, soweit diese dem Auftraggeber bekannt sind.
Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch verspätete Entscheidungen, fehlende Informationen oder nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers entstehen, können zu einer Anpassung von Kosten und Terminen führen.
17. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume von J2B abgeschlossen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Rücktrittsrecht.
Soweit gesetzlich erforderlich, erhält der Verbraucher eine gesonderte Rücktrittsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular.
Soll J2B auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf einer gesetzlichen Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnen, sind die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen gesondert zu beachten.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von J2B ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von J2B.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss jener Verweisungsnormen, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden, soweit eine solche Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
Für Unternehmer wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von J2B vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
20. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Auftrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang davon unberührt.
Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben in jedem Fall unberührt.
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